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   VG Berlin, 16.12.2021 - 1 K 166.17   

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VG Berlin, 16.12.2021 - 1 K 166.17 (https://dejure.org/2021,53612)
VG Berlin, Entscheidung vom 16.12.2021 - 1 K 166.17 (https://dejure.org/2021,53612)
VG Berlin, Entscheidung vom 16. Dezember 2021 - 1 K 166.17 (https://dejure.org/2021,53612)
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  • BVerwG, 11.06.1991 - 7 C 1.91

    Deutsche Bundesbahn - Kein Ersatz von Aufwendungen für Sicherheitsvorkehrungen

    Auszug aus VG Berlin, 16.12.2021 - 1 K 166.17
    Doch ändere dies nichts an der Absicht des Normgebers, diese Zuständigkeitsabgrenzung für den konkreten Fall eindeutig und überschneidungsfrei vorzunehmen, weil gerade wegen der sich berührenden Verantwortlichkeitsbereiche unterschiedlicher Verkehrsträger eine klare Zuweisung der Zuständigkeiten besonders dringlich sei (BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1991 - BVerwG 7 C 1.91, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 1.15

    Kreuzung; Eisenbahnkreuzung; Eisenbahnunterführung; Eisenbahnbrücke; Straßenbahn;

    Auszug aus VG Berlin, 16.12.2021 - 1 K 166.17
    Bei einer Aufspaltung zwischen dem Betreiber der Bahninfrastruktur und der Einrichtung oder dem Unternehmen, das die Beförderungsleistungen erbringt, sind Kreuzungsbeteiligte nur die jeweiligen Infrastrukturunternehmen (BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2015 - BVerwG 3 C 1.15, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 29.08.2019 - 3 C 30.17

    Ablösebeträge; Anspruch auf Erhaltung; Aufgabenverantwortung; Aufwendungsersatz;

    Auszug aus VG Berlin, 16.12.2021 - 1 K 166.17
    Ein Streit um die Verantwortlichkeit und die Kostentragung soll im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen vermieden werden (BVerwG, Urteil vom 29. August 2019 - BVerwG 3 C 30.17, juris Rn. 17).
  • OVG Sachsen, 30.11.2017 - 3 A 432/17

    Eisenbahnkreuzung; Duldung; Sondernutzung; Konzentration; Duldungsbereich;

    Auszug aus VG Berlin, 16.12.2021 - 1 K 166.17
    Soweit es darin heißt, dass sich die Benutzung öffentlicher Straßen durch kreuzende Schienenwege ausschließlich nach dem Eisenbahnkreuzungsrecht richte, das Straßenrecht mithin nicht anwendbar sei, auch wenn die Straßenbenutzung durch den kreuzenden Schienenweg der Sache nach die Merkmale einer straßenrechtlichen Nutzung erfülle (OVG Bautzen, Urteil vom 30. November 2017 - 3 A 432/17, juris, Rn. 32; zur Spezialität des Eisenbahnkreuzungsgesetzes auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Juni 2007 - OVG 12 B 21.07, juris Rn. 21), kann hieraus für den vorliegenden Fall nichts abgeleitet werden, da dieser Entscheidung eine Streitigkeit zweier Kreuzungsbeteiligter zugrunde lag.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2007 - 12 B 21.07

    Beseitigungsanordnung von Fundamenten einer Eisenbahnbrücke

    Auszug aus VG Berlin, 16.12.2021 - 1 K 166.17
    Soweit es darin heißt, dass sich die Benutzung öffentlicher Straßen durch kreuzende Schienenwege ausschließlich nach dem Eisenbahnkreuzungsrecht richte, das Straßenrecht mithin nicht anwendbar sei, auch wenn die Straßenbenutzung durch den kreuzenden Schienenweg der Sache nach die Merkmale einer straßenrechtlichen Nutzung erfülle (OVG Bautzen, Urteil vom 30. November 2017 - 3 A 432/17, juris, Rn. 32; zur Spezialität des Eisenbahnkreuzungsgesetzes auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Juni 2007 - OVG 12 B 21.07, juris Rn. 21), kann hieraus für den vorliegenden Fall nichts abgeleitet werden, da dieser Entscheidung eine Streitigkeit zweier Kreuzungsbeteiligter zugrunde lag.
  • VG Saarlouis, 02.12.2020 - 5 K 1989/19

    Kostenerstattung im Eisenbahnkreuzungsrecht

    Auszug aus VG Berlin, 16.12.2021 - 1 K 166.17
    Dieses sog. Funktionsprinzip hat im Anwendungsbereich des § 14 EKrG Vorrang gegenüber allgemeinen Prinzipien wie dem Prioritätsprinzip, dem Veranlasserprinzip oder dem Interessenprinzip (VG Saarlouis, Urteil vom 2. Dezember 2020 - 5 K 1989/19, juris Rn. 310).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1992 - 10 S 1606/90

    Kostentragung für die Errichtung und Unterhaltung einer gemeindlichen

    Auszug aus VG Berlin, 16.12.2021 - 1 K 166.17
    Da die kreuzungsrechtlichen Vorschriften zwischen den Beteiligten nicht greifen, bestehen nach Ansicht der Kammer keine Bedenken dagegen, die allgemeinen straßenrechtlichen Bestimmungen anzuwenden (vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 12. Februar 1992 - 10 S 1606/90, juris Rn. 30).
  • VG Frankfurt/Oder, 18.04.2018 - 5 K 680/12

    Ordnungsgemäße Erhebung von Müllgebühren; wiederholende Verfügung

    Auszug aus VG Berlin, 16.12.2021 - 1 K 166.17
    Bei ihm handelt es sich angesichts dessen um eine wiederholende Verfügung, die - da sie keine eigene Regelungswirkung besitzt - nicht mit der Anfechtungsklage angefochten werden kann (vgl. VG Frankfurt/Oder, Urteil vom 18. April 2018 - 5 K 680/12, juris, Rn. 24 ff.; VG München, Beschluss vom 25. April 2007 - M 6a S 07.598, juris Rn. 17).
  • VG München, 25.04.2007 - M 6a S 07.598
    Auszug aus VG Berlin, 16.12.2021 - 1 K 166.17
    Bei ihm handelt es sich angesichts dessen um eine wiederholende Verfügung, die - da sie keine eigene Regelungswirkung besitzt - nicht mit der Anfechtungsklage angefochten werden kann (vgl. VG Frankfurt/Oder, Urteil vom 18. April 2018 - 5 K 680/12, juris, Rn. 24 ff.; VG München, Beschluss vom 25. April 2007 - M 6a S 07.598, juris Rn. 17).
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